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...und das mit Hilfe des Staates!

Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar. Der neue § 35a des Einkommensteuergesetzes gestattet es, die Kosten für sog. Haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Seitens des Bundesfinanzministerium wurde klargestellt, dass hierzu auch Arbeiten gehören, wenn ein Malerbetrieb mit der Ausführung beauftragt ist. Sparen Sie bares Geld: Bei Erhaltungs-, Modernisierungsmaßnahmen oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt können Sie bis zu 1200 Euro im Jahr einsparen. Denn im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten wird der Steuervorteil direkt von der Steuerschuld abgezogen und mindert sofort in voller Höhe die zu zahlende Einkommenssteuer.

Wie geht das?

Wir haben für Sie unsere Infobroschüre zum Download bereitgestellt.
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